Kultur macht Europa - 4. Kulturpolitischer Bundeskongress
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Forum 8

Kulturmarkt Europa
Entfaltung oder Monopolisierung der kreativen Kräfte?

Maureen Duffy, Autorin, British Copyright Council, London; Ruth Hieronymi, MdEP, Ausschuss für Kultur und Bildung des Europäischen Parlaments, Brüssel/Bonn. Moderation: Gerhard Pfennig, VG Bildkunst, Bonn

Aktive Kulturpolitik beschränkt sich nicht auf die Förderung von Kunst und Kultur; sie richtet sich in ordnungspolitischer Hinsicht auf die Entwicklung von Rahmenbedingungen zur Entfaltung von Kunst und Kultur. Die Europäische Union begreift sich als Wirtschaftsraum, der in besonderer Weise auf die kreativen Kräfte der Bürgerinnen und Bürger Europas setzt und ihre Entwicklung fördert; insofern ist es eine wichtige Aufgabe der europäischen Kulturordnungspolitik, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die volle Entfaltung der kreativen Kräfte in den Mitgliedsstaaten ermöglichen.

Kulturelle Ordnungspolitik muss Wert darauf legen, ein Gleichgewicht zwischen den Kräften der Kulturwirtschaft – die Produkte ermöglichen und vermarkten – und den eigentlichen Kreativen – Urhebern und ausübenden Künstlerinnen und Künstlern – zu erreichen. Zusätzlich muss sie im Rahmen von medienpolitischen Entwicklungen die Möglichkeiten, aber auch Grenzen der Kommunikationsverbreitung über traditionelle Wege – Antenne, Kabel und Satellit – sowie über neue Medien – Internet – schaffen und dabei darauf achten, dass die Informationsinteressen der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben.

Die Kommission hat im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts in einer Reihe von bahnbrechenden Richtlinien einerseits Voraussetzungen für die Entwicklung der Fernsehdienstleistungen geschaffen (Richtlinie »Fernsehen ohne Grenzen«) und darüber hinaus in einer Kette von Richtlinien zur Vereinheitlichung des Urheberrechts sowohl technische Aspekte (Rechtsschutz von Computerprogrammen, Harmonisierung des Urheberrechts und der Leistungsschutzrechte in der Informationsgesellschaft, Schutz von Datenbanken) sowie urheberrechtliche Rahmenbestimmungen (Vermiet- und Verleihrecht, Satellitenfernsehen und Kabelweiterleitung, urheberrechtliche Schutzfristen und Folgerecht der bildenden Künstler) formuliert.

Seit der Erweiterung der Gemeinschaft verfolgt der zuständige Kommissar McCreevy, zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistung, eine andere Politik: Statt Richtlinien zu erarbeiten, die die Beteiligung der Fachressorts der Mitgliedsstaaten erfordern würde, versucht er, die Entwicklung eines Binnenmarkts für kulturelle Güter durch den Erlass von Empfehlungen zu steuern, die als »soft law« ausformuliert sind, gleichzeitig aber einen Grad der Verbindlichkeit erhalten (können), der den erwähnten Richtlinien gleichkommt. Dieses Verfahren schließt eine Beteiligung des Europäischen Parlaments weitgehend aus; das Parlament beschäftigt sich erst im Nachhinein mit Empfehlungen, die inzwischen unter Umständen weitreichende Veränderungen bewirkt haben.

So hat die Kommission mit dem erklärten Ziel, die Internetökonomie zu stärken, das System der Verwaltung von musikalischen Urheberrechten durch Verwertungsgesellschaften in den Mitgliedsstaaten angegriffen, um, angeblich im Interesse der musikalischen Urheber, die bisher national reglementierten Lizenzwege zu verändern. Die Empfehlung zur Lizenzierung von Musik im Onlinebereich vom Oktober 2005 hat allerdings nicht zu der erwarteten Erweiterung der Lizenzmöglichkeiten für Urheberinnen und Urheber geführt, sondern stattdessen eine Oligopolbildung im Interesse großer Musikanbieter gefördert, die ihre Lizenzwege zentralisieren konnten. Urheber beklagen, dass diese Entwicklung den Absichten der Förderung der kulturellen Vielfalt zumindest im Bereich des Kulturmarktes zuwiderläuft.

Die Kommission hat in einem zweiten Schritt das bisher dezentral organisierte Netzwerk musikalischer Verwertungsgesellschaften unter den Verdacht der Wettbewerbsbeschränkung gestellt,  um eine Zentralisierung der Lizenzvergabe für das Satellitenfernsehen zu erreichen, obwohl für die wenigen europaweiten Satellitenprogramme grenzüberschreitende Lizenzprogramme vorhanden waren.

Schließlich unternimmt die Kommission erhebliche Anstrengungen, um einen Grundpfeiler der Erwerbsstruktur kreativer Menschen zu erschüttern: Die in 22 Mitgliedsstaaten geltenden Regelungen zur Vergütung von Vervielfältigungsvorgängen, die Privatpersonen vornehmen, indem sie Bilder, Filme und Musikstücke, die in frei zugänglichen Medien verbreitet werden, für private Zwecke vervielfältigen, soll kritisch überprüft werden, angeblich, um erhöhte Chancengleichheit für die Hersteller und Händler von Unterhaltungselektronik sowie Personal Computern zu ermöglichen. Behauptet wird, dass die unterschiedliche Ausgestaltung der urheberrechtlichen Abgabensysteme in verschiedenen Mitgliedsstaaten, die der dortigen urheberrechtlichen Tradition entsprechen, Marktchancen internationaler Konzerne beeinträchtigen, obwohl mittlerweile erwiesen ist, dass die Verbraucherpreise in den Mitgliedsstaaten von vielen unterschiedlichen Faktoren, nicht jedoch allein vom Urheberrecht beeinflusst werden. Es stellt sich die Frage, ob die unter dem Gesichtspunkt der Deregulierung von Binnenmarktbeschränkungen eingeleitete Politik der Generaldirektionen Binnenmarkt, Wettbewerb und Informationsgesellschaft und Medien tatsächlich der Förderung des Kulturmarktes im Sinne der kreativen Menschen und der Stärkung der Informations- und Unterhaltungsmöglichkeiten der Bürger der EU dient oder letztlich nur die Absatzmöglichkeiten von Unterhaltungskonzernen, die in vielen Fällen ihren Sitz außerhalb der EU haben, verbessert.

Das Forum soll Reaktionen auf diese Politik ermöglichen, und zwar aus der Sicht einer international tätigen Urheberrechtlerin, einer Abgeordneten des Europäischen Parlaments, die in Kultur- und Medienfragen engagiert ist, sowie einer Autorin und eines international tätigen Filmregisseurs. Die Koordination übernimmt der Vorstand einer deutschen Verwertungsgesellschaft.

Gerhard Pfennig

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